Die "Patria Potestas" in der Antiken Römischen Familie. Analyse des Wesens der Väterlichen Gewalt und der Umsetzung des "Pater Familias" (in German) - Stephanie Mütterlein
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Die "Patria Potestas" in der Antiken Römischen Familie. Analyse des Wesens der Väterlichen Gewalt und der Umsetzung des "Pater Familias" (in German)
Stephanie Mütterlein
Synopsis "Die "Patria Potestas" in der Antiken Römischen Familie. Analyse des Wesens der Väterlichen Gewalt und der Umsetzung des "Pater Familias" (in German)"
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,3, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema der "patria potestas", also der väterlichen Gewalt im antiken Rom, soll in dieser Hausarbeit behandelt werden. Um sich der Fragestellung, ob der "pater familias" seine uneingeschränkte Macht über die Gewaltunterworfenen ausnutzte, genauer widmen zu können, hat die Autorin die Hausarbeit in zwei gro e Themenbereiche untergliedert. Hierbei soll vor allem die Diskrepanz zwischen juristischen Fakten und der realen Umsetzung zum Ausdruck kommen. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem Wesen der "patria potestas". Darin soll zu Beginn der mehr oder weniger starke Einfluss des Staates dargestellt werden. Danach kommt der Autor zur Einteilung der Familie. Nachdem auf die hiermit dominante Position des Hausvaters eingegangen wurde, folgt eine Darlegung, wie die "patria potestas" begann und wie sie ihr Ende in der Familie gefunden hat. Anschlie end folgt die gesetzliche Grundlage, welche im Zwölftafelgesetz hinterlegt ist. Beenden werden soll der theoretische Teil mit dem Thema der Rechtsfähigkeit und des "peculium". Wenn diese Punkte abgearbeitet sind, folgt der zweite Teil und damit die reale Umsetzung der "patria potestas". In diesem Teilbereich soll es zu Beginn um die Strenge und Härte des Hausvaters gehen, welche oftmals hinter der gegenseitigen Sorge und Verpflichtung zurücktrat. Anschlie end folgt ein einschlägiges Beispiel zu dem Entscheidungsrecht des Hausvaters über Leben und Tod seiner Söhne. In Deutschland unterliegt der Mensch bis zu seinem 18. Lebensjahr der elterlichen Sorge. Doch schon vorher können Eltern keine Rechtsgeschäfte für das Kind allein abschlie en. Wichtige Entscheidungen werden in Einvernehmen geklärt und im Berufsleben kann man erst mit vorgerücktem Alter eine verantwortliche Stelle annehmen. Beides war im antiken Rom anders. Männer hatten die Möglichkeit, bereits in jungem